Der Minderjährige kann alleiniger Kontoinhaber eines Kontos sein. Zur Kontoeröffnung ist eine Geburtsurkunde oder ein Ausweis sowie die Identifikation (PostIdent) aller gesetzlicher Vertreter notwendig. Bei Alleinerziehenden benötigen wir den Nachweis der Einzelerziehungsberechtigung sowie die Unterschriften aller gesetzlicher Vertreter. Bitte erteilen Sie für dieses Konto einen separaten Freistellungsauftrag, lautend auf den Kontoinhaber mit Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.
Das Geldwäsche-Gesetz verpflichtet uns, die Identität unserer Kunden bei der Kontoeröffnung zu prüfen. PostIdent ist die für Sie bequemste Möglichkeit, Ihre Identität nachzuweisen. Sie erhalten von uns einen PostIdent-Vordruck. Gehen Sie damit zu einer Filiale der Post und bringen Sie Ihre Kreditunterlagen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Alles Weitere erledigen für Sie die Mitarbeiter der Deutschen Post AG.
Das Tagesgeldkonto kann nur von natürlichen Personen eröffnet werden.
Das Produkt der 1822direkt ist auch auf Privatpersonen ausgerichtet.
Im Antragsablauf können nur Personen eingetragen werden.
Ihr Geld ist bei uns sicher! Ihre Einlagen bei der 1822direkt sind über den Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen - dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation - zu 100% voll abgesichert.