Ganz im Gegenteil. Der Kunde erhält auf die Einmalzahlung der Mietkaution in den Grenzen 512,00 EUR (Ledige) bzw. 1.024,00 EUR (Verheiratete) im Anlagejahr für den Fall, dass er wohnungsbauprämienberechtigt ist, seine staatliche Förderung in Höhe von 8,80 % am Ende der 7 Jahre.
In dem Folgejahr ist die Zinsgutschrift ebenso in Höhe von 8,80 % wohnungsbauprämienberechtigt!
Falls der Mieter zusätzlich in den Folgejahren bis in Höhe der maximal förderfähigen Einzahlung Sparleistungen tätigt, erhält der Kunde darauf eine 8,80 % staatliche Wohnungsbauprämienförderung!