Mietkautionsanlagen fallen in Deutschland generell unter das Sondervermögen, wenn der Vermieter dies auf separate Konten anlegt! Dies ist hier der Fall!
Ist das Mietkautionskonto bei evtl. Gläubigern verpfändbar?Mietkautionsanlagen fallen in Deutschland generell unter das Sondervermögen, wenn der Vermieter dies auf separate Konten anlegt! Dies ist hier der Fall! |